Um eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, sind folgende Schritte notwendig:
- NEU seit 01.10.18! Der erste Schritt: Sprechstundentermin bei einem kassenzugelassenen Therapeuten suchen, der dann mit dem Formular PTV-11 die Dringlichkeit per Aufkleber ("Dringlichkeitscode") bestätigt, wenn er/sie die Behandlung nicht übernehmen kann.
- Anschließend müssen Sie sich bei der TSS (Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung KV) melden, um Termine für Probatorische Sitzungen zu bekommen. Die TSS hat hierfür 4 Wochen Zeit. Sie erreichen die Terminservicestelle unter der Telefonnummer 030 / 31003 – 383 (montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr) oder per E-Mail rund um die Uhr: tss@kvberlin.de - Bitte alles notieren!
- Sammeln Sie auf einer Liste Absagen von 5-10 niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Notieren Sie auf der zum Download bereit stehenden Liste genau die Daten der Absage der niedergelassenen Kollegen. Therapeutensuche
- Rufen Sie bitte außerdem Ihre Krankenkasse an oder teilen ihr per Mail mit, dass Sie keinen freien Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten*in gefunden haben. Bitten Sie auch dort um zeitnahe Vermittlung eines Therapieplatzes bei einem KV-zugelassenen Psychotherapeuten*in. Bitte alles notieren!!!
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt oder besser noch Psychiater, der Ihnen die bereitgestellte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Konsiliarbericht ausfüllt.
- Wenn Sie diese Schritte unternommen haben, Sie keinen niedergelassenen Therapeuten*in gefunden haben, Ihre Kasse Ihnen auch keinen Platz zur Verfügung stellen kann, dann kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie bei der Antragstellung auf Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren.
Zusammengefasst müssen in den Umschlag an die Krankenasse folgende Dokumente:
- Formloser Antrag des Versicherten. Antrag
- Liste mit Absagen der niedergelassenen Psychotherapeut*innen. Je nach Kasse ca. 5-10 Absagen.
- PTV11 Formular
- ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung sowie Konsiliarbericht
- Antrag der Therapeutin, sowie deren Approbationsurkunde und Fachkundenachweis
Wichtig! Das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse ist der Nachweis darüber, wann der Antrag bei der Kasse eingegangen ist: entweder persönliche Abgabe bei der Kasse (jede Geschäftsstelle ist möglich) = Stempel mit Datum oder Brief mit Rückschein, auch dort Stempel mit Datum. 3 Wochen später = Therapie bewilligt („Genehmigungsfiktion“), wenn Krankenkasse nicht reagiert/geantwortet hat. Wenn Krankenkasse zustimmt, werden in der Regel zunächst 4 probatorische Stunden (Probestunden) bewilligt. Anschließend - nach Antrag auf Kurzzeit oder Langzeittherapie – weitere Stunden (bis zu 80 Einzelsitzungen). Wenn Krankenkasse Therapie nicht bewilligt = Widerspruch schreiben.